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FC Th. Weida bleibt nach dem Sportgerichtsurteil Absteiger

Riccardo, 07.07.2015

FC Th. Weida bleibt nach dem Sportgerichtsurteil Absteiger

FC Thüringen Weida bleibt nach dem Sportgerichtsurteil Absteiger

Beschwerde von Weida zurückgewiesen/FC Thüringen hält sich eine Berufung offen 

Das Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) hat sich heute Abend (07.07.) in Erfurt in einer mündlichen Verhandlung mit der Beschwerde des FC Thüringern Weida gegen den Abstieg aus der Landesklasse, Staffel 1, beschäftigt. Nach einer 50-minütigen Verhandlung gab der Sportgerichtsvorsitzende Bernd Kruse, der den von beiden Seiten sehr sachlichen Prozess leitete, das Urteil bekannt.

Die Beschwerde des FC Thüringen Weida wird kostenpflichtig zurückgewiesen" sagte Kruse. In einer Kurzbegründung verwies er auf zwei Aspekte, die das Gericht bei seiner Entscheidung berücksichtigte. Mit dem Beschluss des Präsidiums des Nordostdeutschen Fußball-Verbandes (NOFV) zur Staffeleinteilung der Oberliga Süd sei der Aufstieg der BSG Wismut Gera wirksam zustande gekommen. Gera hätte gegenüber dem TFV entsprechend der Frist keine Nichtaufstiegserklärung abgegeben, sodass man daraus schlussfolgern konnte, dass die Bereitschaft von Wismut Gera zum Aufstieg vorlag. Somit wäre die in der Sitzung des Erweiterten Präsidiums vom 17.06.2014 beschlossene und im Infoheft des Verbandes, Seite 41/42, veröffentlichte Auf- und Abstiegsregelung wirksam geworden. Danach gab es in der Landesklasse, Staffel 1, sechs Absteiger."

Während die Vertreter des TFV, das waren der 2. Vizepräsident Udo Penßler-Beyer, Spielobmann Gerhard Frankenstein und der Leiter Spielbetrieb in der Geschäftsstelle Joachim Zeng, das Urteil annahmen, hält sich der FC Thüringen Weida, für den Präsident Heinz Josef Rungen sowie ein Anwalt erschienen waren, das Recht auf eine Berufung offen. Dann würden, so Bernd Kruse, die Fristen verkürzt, um den Beginn des neuen Spieljahres nicht zu gefährden.